Am Wochenende fand in Berlin eine Demonstration der so genannten „Querdenker“ statt. Was war passiert?

Beginnen wir damit, die Situation zu analysieren, sofern diese aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen in den Medien möglich ist.

Dabei ist zu beachten, dass so gut wie möglich alle Quellen berücksichtigt werden müssen.


Augenscheinlich haben die Betreiber der Demonstration einen Antrag auf deren Zulassung in Berlin bei der zuständigen Behörde gestellt. Von dort wurde ein negativer Bescheid erstellt, so dass die Versammlung nicht hätte stattfinden dürfen.

Ob diese Entscheidung richtig oder falsch war, ist aus Sicht jedes Außenstehenden schwer zu beurteilen, man kennt nicht sämtliche Fakten, die dabei beachtet werden mussten.

Subjektiv, ausgehend vom eigenen Empfinden, ist es kaum verständlich, warum (vermutlich) die nämliche Behörde eine Veranstaltung der „LBTQ-Gruppe“ eine Woche her zugelassen hat.

Es ist nachweisbar, dass die Masse der Teilnehmer nicht an die Auflagen hinsichtlich Corona gehalten haben.


Symbolbild

Wenn diese Entscheidung gegen geltendes Recht verstoßen hat, dann besteht ein Beschwerderecht, genauso wie es die Veranstalter der nicht zugelassenen Demo „Querdenker“ hätten vornehmen können.


Die Veranstaltung wurde unabhängig von der Nichtzulässigkeit durchgeführt, so dass zumindest eine Ordnungswidrigkeit vorliegen sollte. Diese wäre seitens der Judikative zu ahnden, in welchem Umfang, kann ich nicht bewerten.

Augenscheinlich kam es bei der Veranstaltung zu gewalttätigen Handlungen, die Polizei und die Teilnehmer stellen jeweils die andere Partei als Verantwortliche fest.

Ein sehr komplexes Thema, das durch die entsprechenden Institutionen zu prüfen ist und daher von einem Externen nicht bewertet werden kann.


Jetzt zum „Automatismus“ – die tumbe Masse jubiliert

Es erscheint ein Foto im Netz, auf dem ein Polizist einen verletzten Demonstrationsteilnehmer mit dem Stiefel auf dem Kopf gestanden haben soll und gleich geht der Hype los.

Der unschuldige Mann, die brutale Polizei, Polizeistaat und ähnliche Aussagen werden in den Raum gestellt, ohne dass der Hintergrund des Vorgangs geprüft und…. die Korrektheit des Fotos bezweifelt wird.

Das Foto „muss ja richtig sein“, denn es zeigt ja die „Gewalt der Polizei“ und ähnliche Auffassungen werden geteilt, die tobende Masse, sie brüllt, ist aufgeladen.

Die Tatsache, dass der nämliche Polizist nicht auf dem Kopf des Verletzten gestanden hat, ist unerheblich. Dies würde nicht die „gewünschten“ Tatsachen berücksichtigen, daher ist das abzulehnen.

Selbst belegende Fotos und Videos sind nicht zu berücksichtigen, das eigene Weltbild könnte zerstört werden.


Es steht außer Frage, dass im Falle einer Straftat diese zu ahnden ist und dies basierend auf vorhandenen Fakten.

Jedoch Tatsachen zu bewerten, die nicht vorhanden sind, ist falsch. Vorgänge müssen, neutral, hinterfragt werden und dann eine Meinung gebildet werden.

Es geht hier um wichtige Ereignisse unseres Zusammenlebens, nicht, ob einem die Farbe Rot oder Blau besser gefällt.

Willi menzel