Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Tag eine, wenn auch vorläufige, Entscheidung getroffen.
Die Quintessenz ist, dass die Beiträge der Bürger dieses Staates für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf 18,36 EUR pro Monat steigen werden.
Die paar Cent zu kritisieren ist für mich nicht von Bedeutung, zumal meine Person auch die Programme der Öffentlich-rechtlichen Sender nutzt.
Wenn ich erkenne, dass eine seit knapp sechs Jahren erkennbare Ausrichtung der ÖR entsprechend dem „Joseph-Goebbels Stil 2021“ vorhanden ist, schalte ich ab oder um.
Die Freude über die unterschiedlichen Streaming Dienste ist recht groß, zumal die Erkenntnis vorhanden ist, dass die Menschen in den Jahren 1933-1945 diese Möglichkeit nicht hatten.
Mich überrascht jedoch eine bestimmte Formulierung.
Das Bundesverfassungsgericht begründet in der Einleitung zur Begründung des heutigen Beschlusses, dass „…die Unterlassung der Zustimmung“ augenscheinlich kausal für das Ergebnis von heute war.
Bewertet man diese Aussage rational, wird das Prinzip der Demokratie in Frage gestellt und eine „Zu-
stimmungspflicht“ ist obligatorisch.
Nun kenne ich den Zusammenhang und die unterschiedlichen Begründungen nicht, die das BVerfG zu bewerten hatte.
Sicher ist aber, für mich bleibt ein „Geschmäckle“ vorhanden, der nicht positiv ist.