Unternehmen kaufen nicht beim „Juden“: Goebbels Manier 2021?

Es ist mir bekannt, dass der Begriff „Amtsmissbrauch“ als einzelner Tatbestand nicht mehr im Strafgesetzbuch vorhanden ist.

Immerhin wurde diese Definition vor dem BGB eingeführt. Dass das deutsche Recht diese Definition nicht mehr als treffend ansieht, ist schon bemerkenswert.

Damit sind die Aussagen und das Handeln von Politikern aller Parteien sicherlich interpretierbarer und dementsprechend schwerer nachzuweisen.

Reichsstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871
Abs. 1 „Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt, wird mit Gefängnis bestraft.

Welches Recht nimmt sich aber dieser Herr Albrecht heraus, solch einen Post zu publizieren? Sollen die Zeiten des Dritten Reiches wieder neu etabliert werden, in denen die Politiker dieses Staates sich derart äußern dürfen?


Quelle: Twitter

Wikipedia beschreibt Herrn Albrecht wie folgt:
„Jan Philipp Albrecht (* 20. Dezember 1982 in Braunschweig) ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen). Seit dem 1. September 2018 ist er Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein im Kabinett Günther. Er gehörte von 2009 bis 2018 dem Europäischen Parlament an.“

Nun kann man von einem Politiker der „Grünen“ nicht automatisch davon ausgehen, dass er ein Mitglied des pöbelnden Teils dieser Gesellschaft ist. Es gibt sicherlich auch anständige Personen in dieser Partei, wie eigentlich grundsätzlich in jeder andere auch.

Nur, dieser „Herr“ Albrecht gehört beileibe nicht dazu.