Art. 5 Grundgesetz und die Einschränkungen
Es gibt kein Recht auf eine generelle Meinungsfreiheit. Es ist die Art gewisser Gruppen unserer Gesellschaft, provokativ Teile des Art.5 GG aufzuzeigen.
Damit kann man, rational, diesen Teilen unserer Gesellschaft den gleichen Vorwurf machen, wie diese den (sicherlich teilweise korrekt) ÖR-Medien machen: Verbreiten von Halbwahrheiten.