Steuer und Logik gehen hier Hand in Hand
Die wie ein Schwein durch das Dorf getriebene „Übergewinnsteuer“ ist populistischer Unsinn von Menschen, die effekthaschend agieren.
Es gibt viele Kritikansätze, die man diesen Personen entgegenbringen kann, die den Unsinn fordern. Diese Einwände sind rein sachlicher Natur und stehen nicht mit einer subjektiven Bewertung der Forderung in Verbindung.
Ansatz 1:
Es wird niemals ein „Gewinn“ versteuert, ausschließlich das steuerrechtlich relevante Einkommen bei natürlichen Personen und den Personengesellschaften (EKStG) sowie bei juristischen Personen das Einkommen der nämlichen.
Ansatz 2
Ein Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft ist das freie Streben nach Gewinn, solange dieser mit Mitteln erwirtschaftet wird, die rechtskonform sind. Daher ist es jeder Person freigestellt, sich diesem Ziel entsprechend zu unterwerfen und die Mittel einzusetzen, die dazu benötigt wird.
Das Steuerrecht in diesem Land ist nach dem Leistungsprinzip ausgerichtet, so dass grundsätzlich das steigende Einkommen, nicht der Gewinn, mit den entsprechenden Abgaben belastet wird.
Um dies einfacher zu verdienen: Je mehr eine Person verdient, desto höher ist die Abgabenlast, so dass jede „Gewinnsteuer“ de facto, wohlweislich auch de jure, obsolet wird.
Gibt es daher ein Limit, bei dem eine Person keine Sorgen vor „Übergewinnsteuer“ haben muss? Wer legt diese fest, die „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gibt es in der ursprünglichen Form nicht mehr, daher…wer? Darf in Zukunft eine Person jetzt 1.000.000, – „Gewinn zu den rechtlich fixierten Normen“ erwirtchaften, ohne von der Zusatzbelastung betroffen zu sein?
Nein, dann eventuell bei 104.465, – EUR?
Jede Forderung nach einer „Übergewinnsteuer“ ist ein trügerisches Luftschloss von Menschen, die von eigenen Fehlern ablenken möchten und um Aufmerksamkeit zu erhaschen.