Note: In Geschichte eine Sechs

Die Erklärungen dieser „Anja“, die die Bezeichnung „Deutschland“ in ihrem Profil trägt, sind irrational und rechtlich nicht haltbar.


Die offizielle Vereinigung von Deutschland wurde am 12.09.1990 in Form des „2+4 Vertrages“ eingeleitet.
Es ist falsch zu behaupten, dass der „Russe“ etwas „erlaubt“ hat. Es gab kein „Russland“, sonder eine Sowjetunion. Des Weiteren handelte es sich um vertragliche Vereinbarungen nicht nur von der Sowjetunion, sondern auch von den anderen Alliierten.


Weiterhin unterschlägt diese Person die Tatsache, dass Voraussetzungen vorhanden, die im finanziellen Bereich angesiedelt sind. Der Vertrag wurde unter der Maßgabe einer Zahlung von (Zahlengedächtnis…ca. 20.000.000.000.- DM) an die Sowjetunion ratifiziert. Man könnte, wenn man spöttisch wäre, die Behauptung treffen, dass die „Sowjetunion“ sich kaufen ließ.

Weiter? Gerne.


Ein Außenministerium kann keine Zusage zu einer NATO oder anderen Verpflichtungen geben. Solche Entscheidungen sind staatspolitische von Bedeutung, so dass hier der Bundestag seine legislative Aufgabe zu erfüllen hätte.

Trotz falscher Vorraussetzungen


In der Annahme, dass die „Zusage“ rechtskonform und überhaupt getroffen wäre, ergeht folgender Hinweis:

  • Estland: Am 20. August 1991 hat sich Estland als unabhängig erklärt.
  • Lettland: Am 21. August 1991 hat dieses Land die Unabhängigkeit erhalten (de jure).
  • Litauen: Die Unabhängigkeitserklärung vom 11.03.1990 wurde von der Sowjetunion nicht anerkannt; es kam zu „netten“ militärischen Handlungen vor Ort und im Jahr 1991 (09.09.1991) wurde seitens der SU die Souveränität von Litauen anerkannt.

Schon allein anhand der Fakten zu den obigen drei Staaten kann die Aussage dieser Person widerlegt werden:
Wenn Staaten nicht existieren, kann keine Zusage über deren NATO- oder XY-Mitgliedschaft getroffen werden.
Weiterhin ist es in einer demokratischen Welt üblich, dass souveräne Staaten ihre eigenen Entscheidungen treffen.

In diesem Sinne, wünschen wir alle diese Anja gute Besserung.