Die Bundeswehr publiziert auf ihrer Webseite, dass Soldaten und Soldatinnen ein Veteranenabzeichen beantragen können.
Voraussetzung sei der Status des „Veteranen“, der sich wie folgt definiert
VETERAN ODER VETERANIN DER BUNDESWEHR IST, WER ALS SOLDATIN ODER SOLDAT DER BUNDESWEHR IM AKTIVEN DIENST STEHT ODER AUS DIESEM DIENSTVERHÄLTNIS EHRENHAFT AUSGESCHIEDEN IST, ALSO DEN DIENSTGRAD NICHT VERLOREN HAT. |
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https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/reservist-werden-in-der-bundeswehr-/reservist-im-bereich-personal/wer-deutschland-dient-hat-anerkennung-verdient-170356 |
Aus dieser Definition lässt sich ableiten, dass auch Wehrpflichtige einen Antrag stellen können und damit zu den „Veteranen“ gehören können.
In meinen Augen ist dies ein falscher Weg, da in der Bezeichnung für diese Soldaten das Wort „Pflicht“ integriert ist, eine Freiwilligkeit nicht vorhanden sein muss.
Warum kann die Entscheidung der Bundeswehr nicht ausschließlich auf folgende Gruppen bezogen werden, damit die freiwillige Entscheidung berücksichtigt wird.
- Zeitsoldaten
- Berufssoldaten
Vielleicht sollte man diese kurze Aufzählung noch mit einem Auslandeinsatz, (Kampfeinsatz) verbinden.
Nur das pauschale Einbeziehen der Wehrdienstleistenden kann ich nicht nachvollziehen und bezeichne es daher als falsch und als populistischen Unsinn.