Der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg hat ein Portal eingeführt, dass es Bürgern des Bundeslandes ermöglicht, potentielle Steuersünder zu melden.
Es liegt auf der Hand, dass eine große Anzahl von Menschen sich gegen diese Maßnahme richtet und entsprechend negativ kommentiert.
Weiterhin ist zu erkennen, dass besonders diejenigen, die ein „berechtigtes Interesse an den Einnahmen haben, sich positiv äußern, auch dies ist erkennbar.
Kommentar ohne Emotionen möglich?
Es sind zwei Seiten der Medaille, die zu bewerten sind, wir versuchen dies so gut – objektiv:
- Den Bürgern des Bundeslandes wird auf einfache Art die Möglichkeit gegeben, potenzielle Straftaten zu melden.
- Dabei wird übersehen, dass dies bereits vorher möglich war, jedoch in Form einer schriftlichen Anzeige.
- Die Behörden von Baden-Württemberg werden es nicht einfach haben, persönliche Ressentiments gegenüber anderen Personen von wirklichen Steuerstraftaten zu unterscheiden, denn, die Anzeigen können anonym abgegeben werden.
- Nur wenige werden dabei im Hinterkopf behalten, dass ohne technische Hilfsmittel die IP-Adresse mit übertragen wird.
- Im Falle einer falschen Anzeige kann seitens der Behörde ein Verfahren gegenüber der meldenden Person eingeleitet werden.
Eine schlimme Entscheidung aus BW?
Grundsätzlich halten wir es mit dem Gesetz und jeder Einzelne muss immer im Hinterkopf behalten, dass Schwarzarbeit oder ähnlich gelagerte Vergehen geahndet werden können. Die Konsequenzen sollten bei der individuellen Entscheidung berücksichtigt werden.