Man lernt nicht aus
Augenscheinlich ist es den Bürgern dieses Staates entgangen, dass das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland modifiziert wurde und nun die Bundesregierung (Kabinett) Gesetze beschließt.
Werte SPD, nur ein paar Zeilen zum Gesetzgebungsverfahren in Deutschland.
In Deutschland gibt es verschiedene Ebenen der Gesetzgebung: Die Bundesebene, die Landesebene und die kommunale Ebene.
Die Bundesebene:
Die Gesetzgebung auf Bundesebene wird von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag ausgeübt. Der Deutsche Bundestag ist das Parlament von Deutschland und besteht aus Abgeordneten, die von den Wählern gewählt werden. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern und wird von der Mehrheit im Bundestag gestellt. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, Gesetze zu erarbeiten und dem Bundestag zur Verabschiedung vorzulegen. Der Bundestag kann Gesetze verabschieden, indem er sie in einer Plenarsitzung beschließt. Die Gesetze müssen anschließend vom Bundesrat, dem Zusammenschluss der 16 Bundesländer, gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können.
Die Landesebene:
Die Landesebene umfasst die Gesetzgebung der 16 Bundesländer in Deutschland. Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament, das aus Abgeordneten gewählt wird, und eine Landesregierung, die von der Mehrheit im Landtag gestellt wird. Die Landesregierung hat die Aufgabe, Gesetze zu erarbeiten und dem Landtag zur Verabschiedung vorzulegen. Der Landtag kann Gesetze verabschieden, indem er sie in einer Plenarsitzung beschließt. Die Gesetze müssen anschließend vom Bundesrat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können.
Die kommunale Ebene:
Die kommunale Ebene umfasst die Gesetzgebung der Gemeinden und Städte in Deutschland. Jede Gemeinde und Stadt hat ein eigenes Parlament, das aus Abgeordneten gewählt wird, und eine Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung, die von der Mehrheit im Parlament gestellt wird. Die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung hat die Aufgabe, Gesetze und Verordnungen zu erarbeiten und dem Parlament zur Verabschiedung vorzulegen. Das Parlament kann Gesetze und Verordnungen verabschieden, indem es sie in einer Sitzung beschließt.